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+AT 2.2 Tz 1 |
AT 2.2 Tz 1Die Anforderungen des Rundschreibens beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit muss sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken des Instituts verschaffen (Gesamtrisikoprofil). Die Risiken sind auf der Ebene des gesamten Instituts zu erfassen, unabhängig davon, in welcher Organisationseinheit die Risiken verursacht wurden. Grundsätzlich sind zumindest die folgenden Risikoarten als wesentlich einzustufen:
Für die hier als grundsätzlich wesentlich aufgeführten Risikoarten kann eine gesondert dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse entfallen. Mit wesentlichen Risiken verbundene Risikokonzentrationen sind zu berücksichtigen. Für Risiken, die als nicht wesentlich eingestuft werden, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen. Als Wesentlichkeitsschwelle in der ökonomischen Perspektive wird ein Schwellenwert von 5 % bezogen auf das Risikodeckungspotenzial als angemessen anerkannt. ErläuterungRisikokonzentrationen Informations- und Kommunikationstechnologierisiken 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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