+VAG - Abschnitt 7 - Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit
---+VAG - Unterabschnitt 1 - Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen
------+VAG § 57 Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr
------+VAG § 58 Errichtung einer Niederlassung
------+VAG § 59 Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs
------+VAG § 60 Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten
---+VAG - Unterabschnitt 2 - Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
------+VAG § 61 Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr
------+VAG § 62 Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit
------+VAG § 63 Bestandsübertragungen
------+VAG § 64 Bei Lloyd´s vereinigte Einzelversicherer
------+VAG § 65 Niederlassung
------+VAG § 66 Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung
------+VAG § 66a Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes
---+VAG - Unterabschnitt 3 - Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
------+VAG § 67 Erlaubnis; Spartentrennung
------+VAG § 68 Niederlassung; Hauptbevollmächtigter
------+VAG § 69 Antrag; Verfahren
------+VAG § 70 Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind
------+VAG § 71 Widerruf der Erlaubnis
------+VAG § 72 Versicherung inländischer Risiken
------+VAG § 73 Bestandsübertragung

VAG - Abschnitt 7 - Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

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1. Übersicht

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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