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Quellen
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WpIG - Kapitel 5 - Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht
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Regulation - WpIG - Abschnitt 4 - Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
+WpIG - Abschnitt 4 - Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
---+WpIG - Unterabschnitt 1 - Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
------+WpIG § 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
------+WpIG § 57 Informationspflichten in Krisensituationen
------+WpIG § 58 Aufsichtskollegien
------+WpIG § 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
------+WpIG § 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
---+WpIG - Unterabschnitt 2 - Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
------+WpIG § 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
------+WpIG § 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
------+WpIG § 63 Gemischte Holdinggesellschaften
WpIG - Abschnitt 4 - Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
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1. Übersicht
Bezeichnung
Regulierung
WpIG - Unterabschnitt 1 - Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
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WpIG - Unterabschnitt 2 - Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
Source
Anforderung
3. Related Standards
Standards
Source
Anforderung
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